Ergänzung zum Beitrag Basistarif: „Kassen-HKP für Basistarifversicherte“
21.03.2025
Als Zahnarztpraxis wichtig zu wissen:
Vielleicht kennst du das Problem: Ein privatversicherter Patient im Basistarif benötigt einen Heil- und Kostenplan (HKP) für seine Versicherung – und die verlangt plötzlich das Formular für gesetzlich Versicherte. Doch müsst ihr als Praxis das wirklich ausstellen?
❌ Kein Kassen-HKP für Basistarifversicherte nötig!
Der Kassen-HKP enthält Festzuschüsse, die nur für gesetzlich Versicherte relevant sind. Da privatversicherte Patienten nicht unter die GKV fallen, ist die Praxis nicht verpflichtet, dieses Formular auszustellen.
Was können Eure Patienten tun?
Manche Versicherungen verweigern ohne Kassen-HKP die Kostenübernahmezusage. Doch laut §192 Abs. 8 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) müssen sie sich an klare Fristen halten:
Bei dringenden Behandlungen: Antwort innerhalb von zwei Wochen
Bei regulären Behandlungen: Antwort innerhalb von vier Wochen
Falls die Versicherung nicht rechtzeitig reagiert oder sich querstellt, sollte sich der Patient aktiv auf diese gesetzliche Regelung berufen.
💡 Unser Tipp für Euch als Praxis:
Empfehlt Euren Patienten, bei der Einreichung ihres privaten Heil- und Kostenplans auf diese Fristen hinzuweisen. So lässt sich eine schnelle Kostenübernahmezusage erreichen, und die Behandlung kann ohne unnötige Verzögerungen starten.
Kurz & knapp:
- Praxis muss keinen Kassen-HKP für Basistarifversicherte ausstellen
- Versicherungen sind zur schnellen Rückmeldung verpflichtet
- Patienten sollten aktiv auf ihr Recht bestehen
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