Chairside-Leistungen: Mut zur Abrechnung!
22.02.2022
Jeden Tag werden in Zahnarztpraxen zahntechnische Leistungen durch Behandler:innen oder Assistenz direkt am Behandlungsstuhl oder im Eigenlabor erbracht, die sogenannten Chairside-Leistungen. Weil dabei kein:e Zahntechniker:in am Werk ist, sind viele Praxen unsicher, ob und wie Chairside-Leistungen angegeben werden dürfen. Dadurch geht ein großes Honorarpotenzial verloren! Das Reinigen von Schienen und Prothesen, das Umarbeiten von Kronen zu Provisorien, die Individualisierung von Abformlöffeln, die Bestimmung der Zahnfarbe, die Vorbereitung von Kronen und Brücken zur Eingliederung – ich könnte diese Liste noch länger fortführen. All diese Leistungen verbindet: Sie tauchen häufig nicht in der Eigenlaborrechnung auf.
Wichtig ist hierbei: Welche tatsächlichen Kosten sind mir entstanden? Und dann natürlich: Wie gebe ich sie richtig an?
Und bitte bedenken Sie, die Chairside-Leistung darf nicht bereits Bestandteil der parallel berechneten Honorarposition nach GOZ sein.
Berechnungsgrundlage ist hier der betriebswirtschaftliche Aufwand, also der Minuten- oder Stundensatz der Praxis. Wie die Berechnung von Analogpositionen kommt es auch bei Chairside-Leistungen darauf an, mit der nötigen Expertise Potenziale zu identifizieren. Dabei helfen meine Kolleg:innen und ich immer gern!
Denn wir machen unseren Job, damit Sie Ihren machen können. Und unter uns: Nichts macht einer Abrechnungsexpertin mehr Freude, als Kunden neue Potenziale aufzuzeigen und diese auszuschöpfen. Also schreiben Sie mir bei Fragen zu Chairside-Leistungen oder anderen Abrechnungspositionen gerne: m.langmaack@healthag.de
Ihre Melanie Langmaack