Basistarif in der privaten Krankenversicherung

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Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung – Auswirkungen auf Zahnarztpraxen

 

10.03.2025

 

Seit 2009 gibt es in der privaten Krankenversicherung (PKV) den sogenannten Basistarif. Dieser wurde als Reaktion auf die Gesundheitsreform eingeführt und soll eine Grundversorgung garantieren, die mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar ist. Doch welche Auswirkungen hat dieser Tarif auf Zahnarztpraxen und die Abrechnung von Leistungen für betroffene Patienten?

Was ist der Basistarif?

Der Basistarif ist eine spezielle Tarifoption in der PKV, die hinsichtlich der Leistungen der GKV ähnelt. Das bedeutet, dass Versicherte eine medizinische Grundversorgung erhalten, jedoch ohne die zusätzlichen Wahlleistungen, die viele PKV-Tarife bieten. Der Beitrag ist gesetzlich gedeckelt und darf den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten.

Behandlungspflicht in der Zahnarztpraxis

Mit Ausnahme von akuten Notfällen besteht für Zahnarztpraxen keine gesetzliche Verpflichtung, Patienten im Basistarif zu behandeln. Dies bedeutet, dass Zahnärzte grundsätzlich selbst entscheiden können, ob sie solche Patienten annehmen oder nicht. Da die Vergütung im Basistarif begrenzt ist und oft nicht kostendeckend ausfällt, ist eine genaue Prüfung ratsam, bevor eine Behandlung erfolgt.

Eine Möglichkeit zur wirtschaftlichen Absicherung besteht in einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Patienten, durch die er sich verpflichtet, eine über die Basistarif-Erstattung hinausgehende Vergütung zu zahlen. Diese sogenannte Honorarvereinbarung erlaubt es, die Beschränkungen des Basistarifs zu umgehen und eine höhere Abrechnung auf Basis der regulären GOZ-Sätze vorzunehmen. Wichtig ist jedoch, dass der Patient dieser Vereinbarung ausdrücklich zustimmen muss – sie kann nicht einseitig von der Praxis festgelegt werden.

 

Auswirkungen auf die Abrechnung in Zahnarztpraxen

Für Zahnarztpraxen stellt die Behandlung von Patienten im Basistarif oft eine Herausforderung dar. Die Vergütung zahnärztlicher Leistungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), jedoch mit Einschränkungen. Während privatversicherte Patienten üblicherweise höhere Honorare ermöglichen, sind die Erstattungssätze im Basistarif gedeckelt und oft geringer als in regulären PKV-Tarifen. Die Abrechnung darf maximal nach dem 2,0-fachen GOZ-Satz erfolgen, eine Überschreitung dieser Grenze ist nicht möglich, da für Leistungen im Basistarif, Standardtarif und Notlagentarif der PKV gesetzlich eine Begrenzung auf diesen Faktor festgelegt ist. Dies kann dazu führen, dass Praxen nicht die volle Vergütung für ihre Leistungen erhalten.

Ein weiteres Problem ist die mögliche Ablehnung bestimmter Behandlungen durch die Versicherung des Patienten. Gerade hochwertiger Zahnersatz oder spezielle Behandlungen, die über die Basisversorgung hinausgehen, werden nicht oder nur teilweise erstattet. Dies kann sowohl für Patienten als auch für Praxen zu Konflikten führen. In solchen Fällen sind Zahnärzte oft gezwungen, entweder alternative Behandlungswege aufzuzeigen oder mit dem Patienten eine individuelle Honorarvereinbarung zu treffen, um eine wirtschaftlich tragfähige Lösung zu finden.

Wichtig zu wissen: Falls der Patient sich als Basistarifversicherter ausweist und keine Honorarvereinbarung getroffen wird, ist die Praxis verpflichtet, nach den Regeln des Basistarifs abzurechnen. Dies bedeutet, dass nur die im Basistarif vorgesehenen Erstattungssätze gelten, selbst wenn die tatsächlichen Kosten höher ausfallen. Zusätzlich muss die Abrechnung strikt nach den Vorgaben des Basistarifs erfolgen, ohne Möglichkeit zur Anpassung oder individuellen Steigerung der GOZ-Sätze.

 

Tipps für Zahnarztpraxen im Umgang mit Basistarif-Patienten

  • Transparente Beratung: Klären Sie betroffene Patienten offen über mögliche Kosten auf, insbesondere wenn Leistungen nicht vollständig erstattet werden.
  • Alternative Behandlungspläne: Falls eine gewünschte Behandlung nicht vollständig abgedeckt ist, können Sie dem Patienten alternative Optionen aufzeigen.
  • Honorarvereinbarung treffen: Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, kann mit dem Patienten eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, die eine über die Basistarif-Grenzen hinausgehende Vergütung ermöglicht.
  • Kostenvoranschlag einreichen: Gerade bei größeren Eingriffen empfiehlt sich eine vorherige Abstimmung mit der Versicherung, um die Erstattungsmöglichkeiten zu prüfen.

 

Fazit: Was sollten Zahnarztpraxen wissen?

Der Basistarif kann für Versicherte eine finanzielle Entlastung bedeuten, stellt Zahnarztpraxen jedoch vor Herausforderungen in der Abrechnung. Die geringeren Erstattungssätze erfordern eine sorgfältige Planung und eine transparente Kommunikation mit den Patienten. Da keine Behandlungspflicht besteht, sollten Praxen individuell abwägen, ob sie Basistarif-Patienten behandeln oder auf eine Honorarvereinbarung bestehen. Falls keine solche Vereinbarung getroffen wird, ist die Praxis jedoch verpflichtet, nach den Bedingungen des Basistarifs abzurechnen, was finanzielle Nachteile mit sich bringen kann. Die Abrechnung darf in diesen Fällen ausschließlich nach den vorgegebenen GOZ-Sätzen erfolgen, ohne Möglichkeit zur Erhöhung.

Klare Kommunikation und frühzeitige Kostenklärung sind entscheidend!

 

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